Informationen zum Datenschutz
● Aufsichtsbehörde - Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
● Datenschutzbeauftragte/r für den Bezirk Hellersdorf - Marzahn:
Anita Vetter (kommissarisch) -> arite.vetter@senbjf.berlin.de
● Ansprechpartner/in der Schule:
Jana Manski -> jana.manski@schule.berlin.de
Hier die allgemeine Fotoerlaubnis, die einmalig am Anfang des 1. Schuljahres an die Eltern ausgegeben und anschließend eingesammelt und von der Klassenleitung in der Schülerakte abgeheftet wird. Alle Klasseninformationen werden von der Klassenleitung in dieser Tabelle zeitnah zusammengetragen und bei der Schulleitung abgegeben.
Ab der 2. Klasse wird diese Liste nur noch von der Klassenleitung aktualisiert, gegengezeichnet und bei der Schulleitung wieder abgegeben.
Ein Vorschlag für die Anwesenheitsnachweise der Eltern bei den Elternversammlungen, die jeweils am Ende eines Schuljahres in den Schülerakten abgeheftet werden.
Schuldatenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Datenschutzgrundgesetze:
§64 – nur die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind!
▪ Rechtmäßigkeit
▪ Transparenz
▪ Datenminimierung -> Zweckbindung
▪ Richtigkeit -> regelmäßig korrigieren
▪ Speicherbegrenzung -> danach löschen
▪ Integrität und Vertraulichkeit
▪ Rechenschaftspflicht -> Nachweis: Bedingungen erfüllt
Voraussetzungen für Einwilligungen:
• freiwillig
• konkreter Bezug / Zweck
• ausdrücklich erlaubt -> nicht nur ja/ nein
• informiert
• widerrufbar -> Ausnahme: Publikationen, Zeitungen, Sendungen,..
• Nachweisbarkeit -> mündlich/ schriftlich
WICHTIG: Nicht-Einwilligung darf keine Nachteile mit sich bringen!
Hier ein paar Elternbriefe, die von euch nur noch individuell angepasst werde müssen: