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Berlin, 29.03.2022

 

Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1. April 2022

Sehr geehrte Eltern,

 

ab 01.04.2022 gelten in den Berliner Schulen folgende Schutz- und Basishygienemaßnahmen:

 1. Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der 

     SenBJF wird aber weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.

 

2. Die Testpflicht an Berliner Schulen wird bis auf Weiteres bestehen bleiben.

 

3. Ab dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Aufgrund der noch 

    immer hohen Fallzahlen und der Tatsache, dass außer der Testpflicht sämtliche Schutz- und

    Hygienemaßnahmen an Schulen entfallen, hat sich die Bildungsverwaltung für diese Regelung

    entschieden.

 

4. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet. Schülerinnen und Schüler erfüllen die

    Testpflicht durch beobachtete Selbsttestung in der Schule oder durch Nachweis, dass eine

    Testung von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (z.B.

    Teststellen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken) durchgeführt wurde und das Testergebnis

    negativ war.

 

5. Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei schulischen  Zusammenkünften eine  

    3G-Regel:

  • Teilnahme an Gremiensitzungen

  • Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen

  • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

   Das bedeutet, dass schulexterne Personen geimpft, genesen oder getestet sein müssen,

   um an diesen Zusammenkünften teilnehmen zu können.

 

6. Die Regelung, die besagt, dass Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der

    Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird

    voraussichtlich beibehalten werden.

 

7. Die Musterhygienepläne an den Schulen treten mit Ablauf des 31. März außer Kraft. Sämtliche

    darin geregelte Maßgaben gelten also ab dem 1. April nicht mehr. Das bedeutet beispielsweise,

    dass, bis auf die Testpflicht, keine Auflagen für den Unterricht, für schulische Veranstaltungen

   oder Elternabende mehr bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag H. Tietze

Schulleiterin

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