Die aktuelle Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats besagt unter anderem, dass aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich selbst für 14 Tage zu isolieren oder unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorzulegen, dem zu Folge bei Ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars‐Cov‐2‐Virus bestehen.
>> Näheres unter: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einreisen/
Für Sie in diesem Zusammenhang zu beachten: Ist bei Unterrichtsbeginn am 10. August die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht für Ihr Kind als unentschuldigt.
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